Schulordnung

§ 1 Anmeldung zum Unterricht

Anmeldungen sind immer zum 01.03. und zum 01.09. eines jeden Jahres mit einer Frist von 2 Monaten möglich. Somit sind der 31. Dezember für Anmeldungen zum 1. März und der 30. Juni für Anmeldungen zum 1. September als Fristende maßgebend.

Anmeldungen sind auch zu anderen Terminen möglich, wenn Plätze frei sind.

In einigen Fächern bzw. für einige Lehrkräfte bestehen Wartelisten, deshalb kann es zu Wartezeiten bei der Unterrichtszuteilung kommen. Ein Rechtsanspruch auf Unterricht besteht für neu angemeldete Schüler*innen nicht.

§ 2 Gebühren

Die Gebühren für den Unterricht richten sich in der Höhe nach der Gebührenübersicht in der jeweils gültigen Fassung (Aktuelle Gebührenübersicht). Sie werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei der Anmeldung ist die entsprechende Einzugsermächtigung zu unterzeichnen. Können Eltern diesem Abbuchungsverfahren nicht zustimmen, wird für jede Buchung eine zusätzliche Gebühr von € 2,50 erhoben.

§ 3 Unterricht

Der Unterricht wird von den Lehrkräften der Musikschule in den dafür vorgesehenen Räumen erteilt. Er findet einmal wöchentlich statt. In den Ferien der Grundschule Unterensingen und an sonstigen schulfreien Tagen (z. B. gesetzliche Feiertage etc.) findet kein Unterricht statt.

§ 4 Stundenpläne

Die Stundenpläne werden zu Beginn eines jeden Halbjahres in Absprache zwischen der Lehrkraft und seinen Schüler*innen erstellt.

§ 5 Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht wegen Verhinderung der Schüler*in aus, so muss er nicht nachgeholt werden. Die Lehrkraft ist möglichst frühzeitig über die Verhinderung der Schüler*in zu informieren.

Durch Verschulden der Lehrkraft ausgefallene Unterrichtsstunden werden so weit wie möglich nachgeholt (außer bei Krankheit). Ist dies nicht möglich, erfolgt am Ende des Unterrichtshalbjahres auf Antrag eine Gutschrift, wenn der Unterricht mehr als zweimal ausgefallen ist.

§ 6 Ausscheiden einer Lehrkraft

Sollte eine Lehrkraft die Musikschule verlassen, so wird sich die Schulleitung umgehend um Ersatz bemühen. Sofern dies nicht in unmittelbarem Anschluss an das Ausscheiden der Lehrkraft gelingt, werden keine Unterrichtsgebühren erhoben. Der Unterrichtsvertrag ruht, bis eine neue Lehrkraft gefunden ist.

§ 7 Ummeldung 

Ein Wechsel des Unterrichtsfachs ist auf Antrag zum 01.03. und zum 01.09. eines jeden Jahres mit einer Frist von 2 Monaten möglich. Somit sind der 31. Dezember für Ummeldungen zum 1. März und der 30. Juni für Ummeldungen zum 01. September als Fristende maßgebend.

§ 8 Abmeldungen

Abmeldungen im Bereich des Instrumental- und Vokalunterrichts sowie der Ensembles sind immer zum Ende eines Schulhalbjahres also zum 01.03. und zum 01.09. eines jeden Jahres mit einer Frist von 2 Monaten möglich. Somit sind der 31. Dezember für Abmeldungen zum 28. Februar und der 30. Juni für Abmeldungen zum 31. August als Fristende maßgebend. Erscheint der/die Schüler*in bereits vor Ablauf des Schulhalbjahres nicht mehr zum Unterricht, so ist die Unterrichtsgebühr bis zum Ende des Schulhalbjahres dennoch voll weiter zu zahlen. Ausnahmen sind bei Umzug oder langer Krankheit mit Zustimmung des Vorstandes möglich.

Die Teilnahme am MUKI-Kurs endet mit Ablauf des Monats, bevor das Kind einen Kindergartenplatz wahrnimmt. Darüber hinaus ist eine Abmeldung zum Ende eines jeden Schulhalbjahres also zum 01.03. und zum 01.09. eines jeden Jahres mit einer Frist von 2 Monaten möglich. Somit sind der 31. Dezember für Abmeldungen zum 28. Februar und der 30. Juni für Abmeldungen zum 31. August als Fristende maßgebend.

Die Kurse der Musikalischen Früherziehung haben eine Laufzeit von einem Jahr (September bis einschließlich August des Folgejahres). Die ersten zwei Monate gelten als Probezeit. Stellt sich während der Probezeit heraus, dass entweder der/die Schüler*in für den Unterricht nicht geeignet ist, oder dass die Erwartungen, die der/die Schüler*in hatte, nicht erfüllt werden, so ist eine Abmeldung nach Rücksprache zwischen Eltern, Lehrkraft und Schulleitung zum Ende der Probezeit möglich. Die Abmeldung nach Ablauf der Probezeit ist vor Beendigung des Kurses nicht möglich.

Beim IKARUS und der Bläserklassen-AG handelt sich um eine Kooperation mit der Grundschule Unterensingen. Eine Abmeldung vor Ende der Laufzeit (IKARUS ein Schuljahr, Bläserklassen-AG zwei Schuljahre) ist nicht möglich.

§ 9 Änderungen

Sämtliche Änderungen, die für den Unterrichtsvertrag relevant sind (z. B. Adresse, Telefonnummer, Kontoverbindung, etc ) sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen.

§ 10 Hausordnung

Die Hausordnungen der jeweiligen Unterrichtsstätten sind für die Schüler*innen der Musikschule bindend.

Nach oben scrollen