Gebührenordnung

Die Höhe der Gebühren wird vom Kuratorium der Musikschule Unterensingen e. V. beschlossen. Dieses Gremium überprüft jährlich, sobald der Jahresabschluss des Vorjahres vorliegt, die finanzielle Lage des Vereins. Falls es keine außergewöhnlichen Gründe gibt, erfolgt turnusgemäß alle 2 Jahre eine Gebührenanpassung.

Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr, die in 12 Monatsraten im Abbuchungsverfahren zu bezahlen ist. In der Gebührenordnung ist die monatliche Gebühr angegeben.

Besuchen mehrere Geschwister den Unterricht der Musikschule, ermäßigen sich die Gebühren für das 2. Kind um 20 %, für das 3. Kind um 30 % usw. Belegt ein Kind nur ein Ensemble, führt dies nicht zu einer Ermäßigung für das nachfolgende Kind.

Die Unterrichtsgebühr ist für alle Monate, auch für angefangene Monate und während der Ferienzeit zu entrichten.

Hier finden Sie unsere aktuelle Gebührenübersicht

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